Pflegegeld und Landtagswahl

von Redaktion

Zur Berichterstattung über den Wahlkampf (Politikteil):

Alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad II und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten auf Antrag jährlich 1000 Euro „Sonderpflegegeld“ zur freien Verfügung, das nicht vom normalen Pflegegeld abgezogen wird. Das Antragsformular kann beim Landratsamt, im Finanzamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt oder über www.landespflegegeld. bayern.de heruntergeladen werden. Noch vor der Landtagswahl soll das „bayerische CSU-Pflegegeldzuckerl“ ausbezahlt werden. „Honi soit qui mal y pense“, steht auf dem englischen Hosenbandorden: Ein Schelm, der dabei Böses denkt.

Hans-Joachim Feiner

Stephanskirchen

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