Zu: „Rente soll Auskommen sichern, Bundesregierung legt Reformpaket vor“ und „So fällt die Rente üppiger aus“ (Politik- und Wirtschaftsteil):
Es ist innerhalb kürzester Zeit der zweite Bericht über die Rente, der wichtige Details nicht veröffentlicht. Ich bin im Januar dieses Jahres Witwe geworden, und musste jetzt erfahren, dass die Berechnung nicht so erfolgt, wie landläufig angenommen und von meinem verstorbenen Mann auch geglaubt wurde. Es wird nie darüber geschrieben, wenn der verbleibende Ehepartner ein eigenes Einkommen beziehungsweise Rente bezieht, die über einem geringen Freibetrag liegt, zu 40 Prozent angerechnet und von der Witwenrente gekürzt wird. Daraus resultiert: Man kann zwar arbeiten und verdienen, aber der Staat nimmt sich sofort wieder einen „schönen Obolus“, damit ja kein besserer Standard erwirtschaftet wird. Die Bestrafung für den Hinterbliebenen ist also doppelt. Er steht alleine da, und das Geld wird ganz schön gekürzt.
Cornelia Schweiger
Eggstätt
Am 12. Oktober 2018 entschied das Parlament, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken soll. Was ist danach? Dann geht es weiter bergab! Der Beitrag zur Rentenversicherung soll nicht über 20 Prozent steigen. Das ist jetzt schon Augenwischerei! Denn der Riester-Sparer zahlt vier Prozent seines Bruttogehalts in diesen unausgegorenen Vertrag, das macht 22,6 Prozent. Zahlt er noch zusätzlich in einen „Betriebsrentenvertrag“ ein, liegt er weit über 25 Prozent. Der Arbeitgeber beteiligt sich nur mit dem gesetzlichen Rentenbeitrag von 9,3 Prozent. Außerdem schmälert der Beitrag für die „Betriebsrente“ die gesetzliche Rente! Das zeugt von völlig unfähigen Sozialpolitikern! Ein Blick zum Beispiel nach Österreich würde helfen. Dort gibt es ein solidarisches, soziales Rentensystem. Gleichzeitig werden alle Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, betrogen. Ihnen „gewährt“ die Regierung einen halben Rentenpunkt weniger wie den Müttern, die nach 1992 Kinder geboren haben, die drei Rentenpunkte erhalten. Dazu hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts in einem Urteil entschieden, dass diese Ungleichbehandlung rechtens ist. Das Gericht sagt, der Gesetzgeber habe einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, wie er Familien fördert. Das heißt, er darf nach Gutsherrenart über die Beiträge der Versicherten verfügen. Die Mütterrente wird von den Beitragszahlern und Rentnern gezahlt, obwohl es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und aus Steuermitteln gezahlt werden müsste. Schande über die Koalition. Die versicherungsfremden Leistungen machen pro Jahr circa 20 Milliarden Euro mehr aus als der Bundeszuschuss hoch ist! Der Staat lebt zum Teil auf Kosten der Versicherungspflichtigen und Rentner und der Mütter!
Holger Mairoll
Kolbermoor