Zu „Wetten auf Aktienverläufe verbieten“ (Leserbrief):
Der Deutsche Aktienindex Dax hatte dieses Jahr am 23. Januar seinen Höchststand bei 13560 Punkten. Am 10. Dezember lag der Dax bei 10622 Punkten, das ist ein Verlust von 2938 Punkten (21,7 Prozent). Hätte jemand am 23. Januar ein Depot deutscher Standardaktien in einer Wichtung wie im Dax im Wert von 50000 Euro besessen, hätte dieses Depot am 10. Dezember noch einen Wert von 39150 Euro gehabt – ein Verlust von 10850 Euro. Nun bieten alle Banken neben Aktien auch Optionsscheine auf Aktien an – Calls auf steigende Kurse, Puts auf fallende Kurse. Puts eignen sich hervorragend zur Absicherung von Depots. So konnte man beispielsweise am 23. Januar einen Put der Deutschen Bank zu 1,59 Euro kaufen. Der Kurs dieses Puts lag am 10. Dezember bei 26,98 Euro. Hätte der Depotbesitzer am 23. Januar 402 dieser Puts für 639 Euro gekauft, hätte er damit 10850 Euro Gewinn gemacht, und insgesamt keinerlei Verlust erlitten. Diese 639 Euro sind nur 1,3 Prozent des ursprüngli-chen Depotwertes, und man kann sie als eine Versicherung gegen Verluste ansehen. Natürlich kauft man nicht 402 Scheine; beim Kauf von 500 Scheinen für 795 Euro hätte der Depotbesitzer sogar 2590 Euro Gewinn gemacht. Bei einem Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus hoffte der Täter auf einen Kurssturz der BVB-Aktie und wollte mit Puts abkassieren. Das ist nun für Leserbriefschreiber Albert Merkl Anlass, Optionsscheine als Skandal zu bezeichnen. Er fordert eine Bestrafung „der Zocker, die aus Habgier ein derartiges Geschäftsmodell betreiben“, und jener, die es genehmigen. Das ist Wunschdenken fern jeglicher Realität.
Dr. Richard Kirchlechner
Rott