Höherer Grenzwert am Arbeitsplatz

von Redaktion

Zum Kommentar „Feldzug gegen die Pendler“, zum Artikel „Wirtschaft attackiert Umwelthilfe“ (Politikteil) und zu Leserbriefen:

In der ursprünglich 1975 geschaffenen deutschen Arbeitsstättenverordnung wurde nach sorgfältigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen und nach Zustimmung der Gewerkschaften ein oberer Grenzwert für Stickoxide von 950 millionstel Gramm pro Normalkubikmeter Raumluft für gewerbliche Arbeitsplätze festgelegt. Dieser Grenzwert gilt bis zum heutigen Tage für eine Beschäftigungsdauer von acht Stunden pro Arbeitstag, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden. Krass hier von abweichend haben die zuständigen Stellen der EU einen Grenzwert für die Umgebungsluft von 40 millionstel Gramm pro Normalkubikmeter festgelegt – völlig willkürlich und ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage. Dieser Grenzwert wurde von den zuständigen deutschen Behörden ungeprüft in das Bundesimmissionsschutzgesetz übernommen. Gegen Überschreitungen dieses Wertes klagt mit großem Erfolg die Deutsche Umwelthilfe (rund 300 Mitglieder) unter Führung ihres Geschäftsführers Jürgen Resch, mit der Folge von Dieselfahrverboten und entsprechenden Wertminderungen für solche Fahrzeuge. Die deutsche Bundesregierung weigert sich bislang, diesen Grenzwert auf einer wissenschaftlich nachprüfbaren Basis hin zu korrigieren.

Ulrich Metzger

Flintsbach

Ihre Berichterstattung und Kommentierung zur Hexenjagd gegen Diesel-Pkw ist sehr lobenswert. Es kann nicht oft genug berichtet werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) auf den Straßen völlig überzogen ist – sogar in Büroräumen ist der zulässige Wert um 50 Prozent höher – und dass die NO2-Werte in den Städten seit Jahren zurückgehen. Leider scheint dies noch nicht ausreichend zu sein. Von den Betroffenen kommt kein Protest. Wertverluste der Fahrzeuge und eingeschränkte Mobilität durch Fahrverbote werden klaglos hingenommen. Dabei lässt der Chef der „Deutschen Umwelthilfe“, (DUH) inzwischen die Maske der Allgemeinnützigkeit fallen, indem er die Mobilität in Deutschland zum Feindbild erklärt. Auch deshalb halte ich die Förderung der DUH durch öffentliche Gelder für einen Skandal. Die DUH sollte sich besser gegen wirkliche Umweltverpester (wie Kreuzfahrtschiffe oder Braunkohlekraftwerke) wenden. Aber mit Abmahnungen gegen Klein- und Mittelbetriebe vorzugehen ist sicher risikoloser. Es wird Zeit, dass die Machenschaften der DUH auf den Prüfstand kommen und es wird auch Zeit, dass sich die Fahrer von Diesel-Pkw zur Wehr setzen.

Dr. Klaus Carsten

Bernau

Es gibt eine neue Torheit zum Thema Kohlendioxid-reduktion: der Kohlendioxidausstoß von Kraftfahrzeugen wird bis 2021 auf 95 g/km und bis 2030 auf 60 g/km limitiert. Wenn man diese Werte umrechnet, ergibt sich Folgendes: 60 Gramm Kohlendioxid werden bei der Verbrennung von 19 Gramm beziehungsweise 25 Milliliter Benzin frei. 25 Milliliter Benzin/km entsprechen 2,5 Liter/100 Kilometer. Der in der Nachkriegszeit gebräuchliche Einmann-Kabinenroller kam auf solche Werte.

Dr. Heinz Brecht

Söchtenau

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