Zum Bericht „Toter Rehbock im falschen Revier“ (Lokalteil):
Man will es gar nicht glauben, was man hier in diesem Artikel gelesen hat! Mit großem Staunen und offenem Mund liest man „etwas“ verwundert und ohne Verständnis: „beendet der Richter den Prozess mit einem Freispruch“! Ja wie kommt das denn zustande? Man denkt, wir leben in keiner Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat! Aber von Anfang an. Es wird ein Rehbock erlegt und der stand nicht im eigenen Jagdrevier. Der Fall wird zur Anzeige gebracht und landet vor Gericht. In der Verhandlung, so ist der Zeitung zu entnehmen, versteht der Vorsitzende die Welt der Jäger nicht, scheint’s ist alles etwas verworren. Das mag ja alles gut möglich sein, aber selbst wenn man nicht alle „Nebenkriegsschauplätze“ versteht, bleibt diese eine Tat! Ein Rehbock wurde erlegt und der befand sich nicht im eigenen Revier“! Recht muss doch Recht bleiben! Wo kämen wir denn hin, wenn jetzt jeder sagen könnte, „a – hoppala, da hab ich jetzt die Grenze falsch interpretiert“? Grenzen werden nicht „interpretiert“, sie stehen fest! Öffnet dieses Urteil nicht für jeden Tür und Tor, der es mal nicht so genau mit der Grenze nimmt, egal ob versehentlich oder aus welchen Gründen auch immer? Nicht wissen schützt vor Strafe nicht, das hat man uns zumindest mal in der Schule beigebracht. In diesem Fall versteht der Richter die Welt der Jäger nicht – mit Verlaub, aber in dem Fall versteht man die Welt der Gerichtsbarkeit nicht. Es bleibt nur für jeden aufrichtigen und ehrlichen Jäger, der seine Grenzen kennt und einhält, zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Berufung einlegen wird.
Done Brunnhuber
Kraiburg