Zu schnell unterwegs?

von Redaktion

Zur Meldung „Kind nach Unfall schwer verletzt“ (Regionalteil):

Die zulässige Geschwindigkeit an Bushaltestellen mit aussteigenden Personen beträgt fünf bis sieben km/h nach § 20 der Straßenverkehrsordnung. Wie kann es sein, dass bei dieser Geschwindigkeit mit Vollbremsung eine Person schwer verletzt wird?

Günter Obermaier

Bernau

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