Zur Meldung „Kind nach Unfall schwer verletzt“ (Regionalteil):
Die zulässige Geschwindigkeit an Bushaltestellen mit aussteigenden Personen beträgt fünf bis sieben km/h nach § 20 der Straßenverkehrsordnung. Wie kann es sein, dass bei dieser Geschwindigkeit mit Vollbremsung eine Person schwer verletzt wird?
Günter Obermaier
Bernau