Zum Interview „Hunde wollen helfen“ (Regionalteil):
Der Bericht bedarf einer Berichtigung. Die Behauptung, dass ein Dobermann als Kampfhund gelistet ist, ist falsch. In der Bayerischen Hundeverordnung wird der Dobermann weder in Kategorie 1 noch in Kategorie 2 als Kampfhund geführt. Der Dobermann ist ein Schutzhund und kein Kampfhund. Für einen Dobermann gibt es deshalb auch keine erhöhte Hundesteuer und keine Zuschläge bei der Hundehaftpflichtversicherung, wie dies für Hunde der Kategorien 1 und 2 der Fall ist. Die Aussage Kampfhund führt in den Köpfen von Hunde-Laien mangels Wissen dazu, dass Hundehalter, die mit einem Dobermann Gassi gehen, angepöbelt werden, weil der Hund keinen Maulkorb trägt.
Georg Osterrieder
Kolbermoor