Ein trauriges Bild

von Redaktion

Zum Bericht „Sozialstunden als Strafe für Containern“ (Bayernteil):

Mutig von den beiden Studentinnen, diesen misslichen Zustand der Lebensmittelvernichtung anzuprangern und dafür auch noch bestraft zu werden. Der Richter kann nur nach geltendem Recht („Containeraufbruch“) sein Urteil sprechen. Die Unternehmen setzen seit Anfang der 90er-Jahre Warenwirtschaftssysteme (WWS) je Filiale und Artikel ein. Der Barcode macht es wirtschaftlich möglich. Das WWS steuert unter anderem die Artikel-Disposition-Bestellmenge und den Ladenverkaufspreis. Dabei fließt in die Berechnung der Ladenpreise eine Vielzahl weiterer Faktoren ein: Verderb, Mindesthaltbarkeitsdauer (MHD), Diebstahl, „Beschaffungs-Erschwernisse“ wie Missernten, politische Veränderungen oder Standortgegebenheiten. Dieses Verfahren ermöglicht filialbezogene Preise. Die neue digitale Preisauszeichnung eröffnet eine noch differenziertere Vorgehensweise. Die Unternehmen beschenken uns Verbraucher nicht, wir bezahlen alles. Auch Dienstleistungen, welche der Verbraucher erbringt: Einkaufwagen Holen und Zurückbringen, Semmel vor Ort selber backen, Ware auf den Kassentisch auflegen, bezahlen mit Karte und was sonst noch anfällt. Ware, die durch Verderb und abgelaufene MHD im Container landet, ist somit durch die Preisgestaltung bereits von dem Verbraucherpreis abgedeckt. Weshalb gibt es keine Verpflichtung der Unternehmen, dass die noch verwendbaren Lebensmittel der Tafel oder anderer Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden? Könnte es möglich sein, dass verschlossene Container einen Mehrumsatz generieren sollen? Es ist schon ein trauriges Bild, wenn wir unseren Bedürftigen die abgelaufenen Lebensmittel nicht bereitwillig zur Verfügung stellen und stattdessen sie zu Abfall deklarieren! Was unternehmen Parteien und Kirchen gegen diese Lebensmittelvernichtung?

Willi Hesse

Pfaffing

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