Aktive Integration

von Redaktion

Zum Artikel „Kommunen: Zu wenig Integration“ (Titelseite):

Auch wenn in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgern und aufgenommenen Asylbewerbern beziehungsweise Flüchtlingen von staatlicher Seite her Hilfe zur Integration angeboten wird, so ist es – meiner Überzeugung nach – dennoch die Pflicht der ausländischen Mitbürger und Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge, sich eigenständig und aktiv um Integration zu bemühen und nicht darauf zu warten, bis sie von staatlicher Seite explizit dazu aufgefordert werden. Denn es ist nicht Aufgabe des Staates, ausländischen Mitbürgern und Asylbewerbern beziehungsweise Flüchtlingen nachzulaufen und sie um Integration zu bitten! Ich würde sogar so weit gehen, in Deutschland lebende ausländische Mitbürger und aufgenommene Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge des Landes zu verweisen, sollten sie zur Integration nicht aktiv beitragen oder unwillig sein, sich in Deutschland zu integrieren, so wie es in anderen Ländern (zum Beispiel Australien, Kanada) selbstverständlich ist. Hierzu müsste aber in Deutschland erst einmal ein Gesetz geschaffen werden. Kern dessen müsste die Verpflichtung zur Integration in Deutschland lebender ausländischer Mitbürger und aufgenommener Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge sein!

Dirk Kroker

Bad Endorf

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