Verzögerung offenbar kein Einzelfall
Das Landespflegegeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Foto dpa
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Da wiehert der Amtsschimmel aber kräftig! Der Antragsteller hatte seinen Antrag auf Landespflegegeld form- und fristgerecht gestellt und die Verzögerung bei der Bearbeitung durch die Behörde nicht zu verantworten.
MdL Klaus Stöttners Forder