Straßenfrontlänge als Berechnungsfaktor
Zum Bericht „Kritik an Reform der Grundsteuer“ (Titelseite):
Künftig nicht nach Grundstücksgröße oder Wert, sondern die Straßenfrontlänge als Berechnungsfaktor nehmen, das würde den kommunalen Aufwand für Beleuchtung, Kanalreinigung oder Winterdienst widerspiegeln. Ein Beispiel aus der Stadt Mühl