Zum Bericht „Kritik an Reform der Grundsteuer“ (Titelseite):
Künftig nicht nach Grundstücksgröße oder Wert, sondern die Straßenfrontlänge als Berechnungsfaktor nehmen, das würde den kommunalen Aufwand für Beleuchtung, Kanalreinigung oder Winterdienst widerspiegeln. Ein Beispiel aus der Stadt Mühldorf: Die vier Hochhäuser in der Schillerstraße stoßen an insgesamt etwa 300 Meter Straße. Für diese 128 Wohneinheiten hat die Stadt Mühldorf den gleichen Aufwand in Sachen Straßenerhalt wie für die elf Einfamilienhäuser an 300 Metern der Nordseite der Beheimstraße. Warum sollten Hochhausbewohner den Einfamilienhausbewohnern den Winterdienst oder die Straßenbeleuchtung subventionieren? Die kleinere „Ungerechtigkeit“ bei Eckgrundstücken ist aus Gründen der Vereinfachung hinzunehmen.
Wolfgang Schönfelder
Mühldorf