Zum Artikel „Ein Jäger muss seine Grenzen kennen“ (Lokalteil):
Ein Jäger muss seine Grenzen kennen. Dem stimmen wir voll zu. Das bezieht sich über die Kenntnisse der Reviergrenzen hinaus auch auf die des Anstands. Und die Grenzen des guten Anstands scheint Dr. Loserth vergessen zu haben. Genaugenommen ist es nicht nur unanständig, was er von sich gibt – es ist üble Nachrede: Ökologische Jagd bedeute, möglichst viel Wild zu erlegen, sagt er. Aber auch für Öko-Jäger gilt der von der Jagdbehörde verbindlich festgesetzte Abschussplan. Ihn zu überschreiten ist verboten. Wider besseren Wissens behauptet er, die Öko-Jagd würde den Jagddruck erhöhen und das Wild scheu machen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Öko-Jäger propagieren seit Jahren Sammelansitze und Drückjagden, die an wenigen Tagen mit wenig Störung gute Beute versprechen. Damit kann der Abschussplan mit wenigen Jagden erfüllt werden. Dr. Loserth ist sich auch nicht zu schade auf einer Veranstaltung des Bauernverbandes Botschaften verlesen zu lassen, von denen sich sogar der Überbringer distanziert: Er bezichtigt darin öffentlich die Öko-Jäger, den Muttertierschutz zu verletzen, indem sie die Geiß vor den Kitzen oder aus dem Auto heraus ins Nachbarrevier schössen. All das sind Straftatbestände. Solche pauschalen Behauptungen aufzustellen hat nichts mehr mit Anstand oder gar Waidgerechtigkeit zu tun. Solche Verunglimpfungen reichen aus für eine Strafanzeige. Hier überschreitet der BJV-Kreisgruppenvorsitzende seine Grenzen. Der betroffene Jäger hat einen Fehler begangen. Er hat ihn eingestanden, sich entschuldigt und ist vor Gericht freigesprochen worden. Das Urteil mag einem gefallen oder nicht. Der Richter hat entschieden. Das ist so in unserem Rechtsstaat.
Ulrich Haizinger
Winhöring
Paul Sageder
Heldenstein