Zum Artikel „Zwangsverzicht auf Einnahmen“ (Bayernteil):
Nach den Spielregeln zieht man den Schwarzen Peter. Er wird nicht elegant weitergereicht, obwohl das bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch Kommunen rechtskonform so gehandhabt wird. Bei der Erschließung von Altanlagen hat man 25 Jahre und mehr verstreichen lassen, weil andere Sachen angeblich wichtiger waren. Es gab auch nahezu kein Risiko. Die zeitlich bedingten, erheblichen Kostensteigerungen werden ja hauptsächlich von den Anliegern getragen. Häufig wurden Vorausleistungen von den Anliegern eingefordert, deren Erhebung aber voraussetzte, dass die Anlagen in vier Jahren fertiggestellt sind. Getan wurde nichts. Das Geld wurde verzinst, die Zinsen eingestrichen. Ein Praxisbeispiel: Aus 8000 Euro Vorausleistung im Jahr 1980 wären heute durch Verzinsung 50000 geworden. Fallen heute für die Erschließung 50000 Euro an, werden von den Kommunen 8000 angerechnet und 42000 von den Anliegern nachgefordert. Ist das gerecht? Kaum ist das Deckmäntelchen ,,wir müssen ja“ weggefallen, kommen die Anlieger als Abgabeverweigerer und die CSU- geführte Staatsregierung als Politikversager ins Spiel. Auch die Gerechtigkeitsarie wird erneut angestimmt. Alle sind schuld – nur die Kommunen nicht. Fakt ist, die Problematik ist von den Kommunen hausgemacht. Alles andere sind Ablenkungsmanöver.
Dr. Jürgen Hoffmann
Schechen