Zum Artikel „Nach Kuh-Attacke: Landwirt soll zahlen“ (Bayernteil):
Es ist überaus bitter, dass die Urlauberin aus Rheinland-Pfalz ihren Leichtsinn mit dem Leben bezahlen musste. Trotzdem ist es für mich empörend, die Schuld für den Unfall dem Almbauern anzulasten, der angeblich zu wenig vor der Gefahr gewarnt haben soll. Das entspricht amerikanischer Rechtsauffassung unter dem Motto: „Geben Sie keine Haustiere in die geschlossene Gefriertruhe, sie könnten darin Schaden nehmen!“ Ich meine, wir leben in einer Weltgegend, in der die Eigenverantwortung noch viel zählt. Würde man diese einem jeden abnehmen wollen, müsste in der Konsequenz ja an jedes Gipfelkreuz ein Schild genagelt werden: „Achtung! Wenn Sie über den Felsrand hinaustreten, dann könnten Sie hier abstürzen!“ Oder der Staat müsste den Hinterbliebenen eines am steilen Wanderweg in die Tiefe Gerutschten eine Rente zahlen, wenn an der Stelle kein Warnschild gestanden hat. „Vorsicht! Bei stolpern, unsachgemäßem Stand beim Fotografieren und Erleiden eines Schwächeanfalls während des Gehens könnten Sie hier auf den nächsten circa 65 Metern zu Tode kommen.“ Ich hoffe nur, dass die Revision diesen weltfremden Richterspruch einkassieren und in die Papiertonne von Justizias Fehleinschätzungen verdammen wird. Zur Vorbeugung solcher auch in Bayern schlage ich konkret folgenden Passus für das neu zu fassende bayerische Naturschutzgesetz vor: „Hunde dürfen über mit Weidetieren bestandene Wiesen, Weiden und Almflächen nur geführt werden in voller Eigenverantwortung aller denkbaren Konsequenzen aufseiten des Hundeführenden.
Robert Haidacher
Kiefersfelden