Für- und Vorsorge zum Wohle aller Mitbürger

von Redaktion

Zum Kommentar von Georg Anastasiadis „Gehört der Islam zu uns? Schäuble umarmt, Macron warnt“:

Ob über viereinhalb Millionen Menschen, die sich zu einer der islamischen Glaubensrichtungen bekennen, zu diesem Land mit seiner verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit gehören, bedarf eigentlich keinerlei besonderer Erwähnung oder polemischer Diskussionen. Die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Unantastbarkeit des religiösen Bekenntnisses, der Gewissensfreiheit und der Religionsausübung, birgt aber im Fall der freien Religionsausübung in zunehmendem Maße juristisches und gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Warum dies so ist und warum sich die westlich geprägten Gesellschaften so spät und unzureichend mit den islamischen Lehren und Normen sowie den daraus resultierenden Wertvorstellungen beschäftigt haben, hängt auch mit der überheblichen Einschätzung der eigenen hohen kulturellen Überlegenheit zusammen. Religiös und traditionell geprägte Parallelgesellschaften in größeren Städten, Moschee-Vereinigungen, die aus den Herkunftsländern gesteuert und finanziert werden und deren konservative „Rechtsschulen“, die die jeweilige Prägung der identitätserhaltenden Ehrvorstellungen dominieren, konnten auch in Deutschland (fast) ungestört wachsen und gedeihen. Nach groben Schätzungen sind etwa 80 Prozent der hierzulande lebenden Muslime sogenannte Kulturmuslime, welche einen pragmatischen Umgang mit ihrer Religion leben. Sie sind weder Antisemiten noch Extremisten und ihre gelungene Integration ist Fakt. Es bleibt die vorrangige Aufgabe der Gesellschaft, mit kritischem Durchblick, scheuklappenfreier Politik und dem ernsthaften Vollzug der gültigen Rechtsordnung, Für- und Vorsorge zum Wohle aller Mitbürger erfolgreich zu praktizieren.

Oskar Wrage

Prutting

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