Zum Artikel „Straßenbau: Kommunen dürfen auf Beitrag verzichten“ (Bayernteil):
Im Artikel fehlt die wichtige Information, dass die Kommunen nun nicht mehr verpflichtet sind ihre Altstraßen nach der Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen und somit 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umzulegen
Dieser Artikel (ID: 999010) ist am 16.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).