Zum Artikel „Straßenbau: Kommunen dürfen auf Beitrag verzichten“ (Bayernteil):
Im Artikel fehlt die wichtige Information, dass die Kommunen nun nicht mehr verpflichtet sind ihre Altstraßen nach der Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen und somit 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umzulegen. Das ist für neu erschlossene Baugebiete üblich und wird von niemand in Zweifel gezogen. Alte Straßen, die entweder noch nicht ganz fertiggestellt wurden, oder auch komplett fertiggestellte Straßen, bei denen die Gemeinden seit Jahrzehnten keine Abrechnung zustande gebracht haben, sind hier das Thema. Ab April 2021 können Kommunen diese Straßen nicht mehr als Ersterschließung abrechnen. Das ist seit 2016 bekannt. Damals hat die Staatsregierung eine fünfjährige Übergangsfrist beschlossen und die Gemeinden aufgefordert möglichst viele der alten Straßen „fertigzustellen“. Die Kampenwandstraße in Prien ist ein Paradebeispiel für die sogenannte Ersterschließung von Altstraßen. In den 70er-Jahren wurde die Straße nach den damaligen Richtlinien ausgebaut und weist auch heute noch alle Merkmale einer Erschließungsanlage laut Satzung auf. Im letzten Jahr wurde der erste Bauabschnitt gebaut. Die Kosten sollen zu 90 Prozent von den Anliegern bezahlt werden, obwohl damals Vorausleistungsbescheide in Höhe der endgültigen Kosten von den Anliegern bezahlt wurden. Der Vorwurf der SPD und des Bayerischen Städtetags, dass einige Bürger auf Kosten der Kommunen Geschenke erhalten, ist nicht nachvollziehbar. Kommunen, die über Jahrzehnte ihren Aufgaben nicht nachgekommen sind, haben diese Situation verursacht.
Hermann Schabel
Prien