Zum Bericht „Organspende: Was zu klären ist“ (Wirtschaftsteil):
Seit Jahren lese ich sämtliche Artikel zu diesem Thema. Natürlich steht der Patientenwunsch („Gehen zu dürfen, wie und wann man will“) im Widerspruch zur Organspende. Das ist tatsächlich eine zusätzliche Belastung bei der Formulierung einer Patientenverfügung. Mein Problem ist aber ein ganz anderes. Solange in Deutschland die Gefahr besteht, dass Personen wie Kinderschänder oder auch Mörder vom Empfang einer Organspende nicht ausgeschlossen werden, werde ich keine Organe spenden. Ich kann nicht verantworten, dass dann durch meine Schuld derartige Personen ein sorgenfreies, glückliches, längeres Leben genießen könnten. Für alle unschuldigen oder ehrbaren Menschen tut mir das unendlich leid.
Sabine Hansen
Bruckmühl