Gerichte sind gefragt

von Redaktion

Zum Artikel „Harder-Kühnel scheitert klar“ (Politikteil):

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel wurde mit großer Mehrheit der Abgeordneten nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt. Das lag sicher nicht an der Person, sondern daran, dass sie Mitglied der AfD ist – so das Fazit derer, die Frau Harder-Kühnel nicht gewählt haben.

Nachdem Herr Gläser von der AfD nicht gewählt wurde, war das zu diesem Zeitpunkt der zweite AfD-Abgeordnete, der keine Mehrheit im Bundestag erreicht hat. Laut Bundestagsordnung steht jeder Fraktion aber ein Bundestagsvize- Amt zu. Eine Frage ist zu beantworten, was passiert wenn ein Mitglied der AfD- Fraktion als Vize die Bundestagssitzung leitet? Hier wird die größte Oppositionspartei im Bundestag um ihr Recht gebracht. In allen Bundesländern – außer Hamburg und Sachsen-Anhalt – wird der AfD das Vize-Amt verweigert. Die Gerichte werden prüfen müssen, wie das Recht der einzelnen Abgeordneten und das Recht auf einen „Vize“ zu vereinbaren sind. Unabhängig davon: Ob diese Verweigerungshaltung taktisch klug und erfolgreich ist, wird sich zum Beispiel im Mai bei der stattfindenden Europawahl und den später folgenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen zeigen. Die AfD ist, trotz aller taktischen und politischen Manövern der anderen Parteien, in alle deutschen Landtage und dem Bundestag eingezogen. Oft hilft es, einfach nur mal nachzudenken – frei nach dem Motto: „Jeder blamiert sich, so gut er kann.“

Franz Smeets

Bruckmühl

Artikel 7 von 11