Gerichtsurteil hat ein „Gschmäckle“

von Redaktion

Zum Artikel „Mildes Urteil gegen System Brommes“ (Bayernteil):

Dieses Urteil beziehungsweise das große Verständnis der Gerichtsbarkeit mit diesen völlig „unbedarften Machern“ dieses „System Brommes“ (Sparkassendirektor plus Landrat plus Nutznießer) hat ein „Gschmäckle“. Man sucht akribisch nach irgendwelchem entlastbaren Material, um den Delinquenten ja nicht zu nahetreten zu müssen. Die Geldstrafen beziehungsweise die Wiedergutmachungen sind geradezu lächerlich, angesichts der Gehälter der Herren. Ebenso die 200 Stunden gemeinnützige Arbeit nach eigenem Gusto. Die Strafen sind so niedrig, dass keiner auch nur irgend eine substanzielle Einschränkung erfährt. Dafür sorgt das Gericht schon. Das alles muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, wenn man Urteile der hohen Gerichtsbarkeit gegenüber niedrigeren „Chargen“ unserer Gesellschaft betrachtet, zum Beispiel Reinigungspersonal in sozialen Einrichtungen, das geringe Mengen von nicht mehr verwertbaren Lebensmitteln mitgenommen hat (dabei aber keinen Schaden verursacht hat). Im Vergleich werden diese extrem hart bestraft, zudem geht die Arbeitsstelle verloren. Das Ganze erinnert an Berichte über die ehemalige Führungsriege der DDR, die sich auch eigene Jagden genehmigte und sich gegenseitig hofiert und beschenkt hat und so gut wie nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.

Günther Beyer

Stephanskirchen

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