Abschiebungshysterie nimmt fragwürdige Formen an

von Redaktion

Zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Innenminister Horst Seehofer (Politikteil):

Gleich zu Anfang: Straftäter müssen abgeschoben werden. Aber die heutzutage üblichen Praktiken der Behörden im Umgang mit Flüchtlingen sind weit von Humanität und Rechtsstaatlichkeit entfernt. Ich habe zwei Frauen aus Eritrea nach München zu einer Botschaftsvertretung des Staates Eritrea begleitet. Zweck der Vorladung seitens des Landratsamtes war die Ausstellung von Identitätspapieren. Diese Frauen wurden von den eritreischen Konsularangehörigen in Anwesenheit eines deutschen Beamten rüde behandelt. Papiere bekamen sie keine. Flüchtlingen wird beharrlich zum Vorwurf gemacht, sie würden zur Erlangung fehlender Ausweispapiere nicht ausreichend mitwirken. Inzwischen denkt man wohl darüber nach, diese von der Behörde im Einzelfall behauptete Nichtmitwirkung als Straftat einzustufen. Damit wäre der Flüchtling straffällig geworden und zur Abschiebung freigegeben. Inzwischen wurde vom BAMF ein Abschiebeverbot für das Kleinkind einer der beiden Frauen verfügt, das sie logischerweise auch selber schützt. Dennoch bekam sie vor kurzem Besuch eines Polizeibeamten aus Prien.

Laut ihrer Schilderung wurde sie von ihm aufgefordert, nach Frankfurt zu fahren, um dort bei der Botschaft von Eritrea Ausweispapiere zu verlangen, obwohl diese Prozedur bereits in München stattgefunden hatte. Dieser Vorfall zeigt deutlich, wo die Reise hingehen soll. Einschüchterung, Verängstigung, Schikane sind die Mittel, um Flüchtlinge mürbe zu machen – und das auf Anordnung von ganz oben. Die Abschiebungshysterie nimmt fragwürdige Formen an. Den ausführenden Beamten bleibt wenig übrig als da „mit-zu-seehofern“, wobei es dabei durchaus Spielraum gäbe.

Hermann Feicht

Bernau

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