Zum Artikel „So funktioniert die EU-Wahl“ (Blickpunkt):
Ich war sehr überrascht, als ich in diesem Artikel gelesen habe, dass „in Deutschland alle deutschen Staatsbürger an der Wahl teilnehmen dürfen“. Damit wird signalisiert, dass in Deutschland lebende EU-Bürger nicht in Deutschland wählen dürfen. Ganz so ist das nicht. Wie der Bundeswahlleiter schreibt, „Auch die in der BRD wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der EU können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der BRD oder im Herkunftsland.“ Eine Berichtigung des Artikels wäre angebracht – auch ein Artikel über weitere Details.
Judith Harrison
Kraiburg