Zum Leserbrief Josef Hierlwimmer „Global-Player sind schuld“:
Es mag Organisationen geben, die die Verbraucher-Interessen schützen wollen. Im Fall der Deutschen Umwelthilfe (DUH) halte ich diese lobenswerte Zielsetzung allerdings für mehr als zweifelhaft. Die von der DUH auf der Basis eines viel zu niedrigen und medizinisch nicht begründbaren Grenzwerts für Stickstoffdioxid von 40 Megagramm pro Kubikmeter (mg/m³) erklagten Fahrverbote für Diesel-Pkw schützen eben nicht die Verbraucher, sondern Erstere haben vielmehr den im Leserbrief erwähnten Wertverlust dieser Fahrzeuge verursacht und weniger die allerdings verwerflichen Betrügereien mancher Hersteller. Bei etwa 1,5 Millionen betroffener Diesel-Pkw und einem angenommenen Wertverlust von nur 2000 Euro pro Fahrzeug summiert sich dieser Schaden bereits auf drei Milliarden Euro. Auch kann ich keinen Verbrauchernutzen erkennen, wenn durch die DUH Autohändler kostenpflichtig abgemahnt werden, weil sie bei Verkaufsinseraten Fehler machen. Würde die DUH statt dessen gerichtlich zum Beispiel gegen die in manchen Teilen Deutschlands stattfindende Überschreitung des Grenzwertes für Nitrat im Trinkwasser vorgehen, käme sie dem Ziel des Verbraucherschutzes wesentlich näher.
Dr. Klaus Carsten
Bernau