Zum Artikel „Mehr Rechte für Kinder“ (Abendausgabe):
Bei einigen Themen wie Gender, Mainstreaming und Klimawandel ist es den politischen links ausgerichteten Gruppen zum Teil bereits gelungen, mit taktisch klugen aber nicht immer fairen Methoden auf nationaler wie europäischer Ebene Eckpunkte zu setzen, die weitreichende Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft haben.
Nun wird in gleicher Manier das nächste Segment gehypt. Grüne, aber auch SPD und Linke wollen bis Ende des Jahres 2019 die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. CDU und CSU sind bedauerlicherweise bei den Koalitionsverhandlungen eingeknickt, trotz fundierter Gegenargumente von juristischen Sachverständigen bereits bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag in 2013. Diese haben festgestellt, dass die Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind und das Grundgesetz hier keine Schutzlücke aufweist. Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden. Die Erweiterung des Grundgesetzes birgt die Gefahr, das natürliche Elternrecht zu schwächen, wenn der Staat festlegen kann, was gut für die Kinder ist. Dann nämlich könnte und müsste der Staat als Vertreter der Rechte unserer Kinder tätig werden, im Zweifel auch gegen die Eltern. Wenn es darum geht, dass man die Kinder besser vor Armut, Missbrauch und mangelnder Bildung schützen möchte, dann muss dies in den Bereichen des Straf- und Sozialgesetzbuches geschehen. Hinzu kommt, dass die UN-Kinderrechtskonvention, entgegen der Argumente von Befürwortern, keine Aufnahme in die nationale Verfassung vorsieht. Durch die Priorisierung der Fremdbetreuung und die einhergehende Schwächung der finanziellen Möglichkeiten für junge Familien greift der Staat ohnehin schon indirekt in das Elternrecht ein. Man kann nur hoffen, dass es noch Politiker gibt, die zum Wohle der Gesellschaft die Familie und das Elternrecht verteidigen.
Maria Grießl
Bad Endorf