Zum Artikel „Steuer-Razzia bei Schuhbeck“ (Bayernteil):
Wieder einmal hat es den Starkoch Alfons Schuhbeck kalt erwischt. Schon im Jahr 1994 wurde er wegen Steuerhinterziehung und Untreue zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zu 250000 Mark Geldstrafe verurteilt. Jetzt steht er wieder unter Verdacht – zunächst! Aber kein Staatsanwalt veranlasst die Durchsuchung von Geschäftsräumen, wenn nicht stichhaltige Beweise vorliegen. Was glaubt dieser Herr eigentlich.
Jeder Bürger und jede Bürgerin dieses Landes ist steuerpflichtig. Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer monatlich automatisch abgezogen. Herr Schuhbeck ist aber offensichtlich nicht bereit einen Teil seines Einkommens dem Staat zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Entweder hat Herr Schuhbeck keine Ahnung von Geschäftsführung, dann sollte er sich bei 250 Angestellten einen verantwortungsvollen Buchhalter und einen kaufmännischen Direktor leisten. Oder er hat mit Absicht Steuern „gespart“, dann gibt es nur eins: Ab in das Gefängnis.
Wolf Baminger
Flintsbach