Zum Artikel „Deutscher IS-Unterstützer verklagt Berlin“ (Politikteil):
Soweit kommt es noch: Da glaubt ein deutscher IS-Kämpfer in Syrien doch tatsächlich, die BRD auf Rücknahme seiner Person verklagen zu können! Für seinesgleichen sollte das Auswärtige Amt die Standard-Antwort vorhalten: „Für verkrachte Existenzen, die womöglich in Syrien ihren Blutrausch ausleben wollten, um danach bei uns den Biedermann auf Hartz-4-Basis zu mimen, ist unsere Grenze ein für allemal dicht! Dies gebietet uns schon die Selbstachtung und die Rechtsstaatlichkeit!“
Gerda Wojtech
Waldkraiburg