„Legale“ Putzhilfe schwer zu finden

von Redaktion

Zum Artikel „Putzhilfen: Schwarzarbeit vermeiden“ (Geldmarkt):

Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die Arbeitgeber und die Putzhilfen gesetzlich und damit fair handeln. Dennoch kann ich so manche Putzhilfe verstehen, die dazu gezwungen ist, um nicht in Armut oder Sozialhilfe zu geraten. Geschäftstüchtige Personen wissen, wie man Gesetze umgeht, damit sind sie und die Gesetzgebung schuld an der Misere. Falsch finde ich, dass bei der Feststellung von Schwarzarbeit Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich hart bestraft werden.

Richtig ist: Es ist schier unmöglich, eine „legale“ Putzhilfe zu finden. Es gibt Menschen, die eine Hilfe im Haushalt benötigen, weil sie die anstrengende Arbeit selbst nicht mehr verrichten können, aber trotzdem in ihren eigenen vier Wänden weiterleben wollen. Alte Menschen zum Beispiel. Für diese muss sofort eine andere Möglichkeit geschaffen werden, legal an eine helfende Person zu kommen. Der „Haushaltsscheck“ und damit der Weg über die Minijobzentrale ist keine Option!

Hierbei wird man zum Arbeitgeber und ist, zum Beispiel, wieder verpflichtet deshalb eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Als Arbeitgeber muss man das Arbeitsgesetz kennen. Nur ein Telefonanschluss reicht nicht. Man benötigt Internet, Computerkenntnisse und einen Drucker. Denn bei einem Anruf in der Minijobzentrale erhält man bestenfalls eine knappe Anweisung, auf welcher Seite im Internet man sich den „Haushaltsscheck“ ausdrucken muss. Bevor die Arbeitnehmer in diesem Amt nicht ausgetauscht sind – gegen Verwaltungsfachangestellte oder Beamte, die mindestens nach Paragraf60 Bundesbeamtengesetz ihre Pflicht erfüllen – funktioniert das nicht!

Es ist keinem Menschen im wohlverdienten Ruhestand zuzumuten, sozusagen noch eine Firma zu gründen und einzurichten, damit man eine Unterstützung im Haushalt haben kann.

Sabine Hansen

Bruckmühl

Artikel 6 von 11