Zu den Leserbriefen von Ulrich Bobinger und Dr. Andreas Strasser „Schröder-Aussage sorgt für Gesprächsstoff sowie zum Kommentar von Georg Anastasiadis „Schröder stützt Krim Annexion“:
Die Krim als altes russisches Territorium? Bei einiger Geschichtskenntnis wüsste man, dass die 1783 von Russland annektierte Krim erst durch Stalin, der ab 1941 nichtrussische Volksgruppen deportieren ließ, eine russische Bevölkerungsmehrheit hat. Dr. Strasser rechtfertigt die Annexion der Krim mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Referendum von 2014 zeige den wahren Volkswillen. Bei diesem Referendum sprachen sich nach russischen Angaben bei einer Wahlbeteiligung von 83,1 Prozent 96,77 Prozent der Wähler für den Beitritt zu Russland aus. Ein wahrlich überragender und auch erstaunlicher Wert, wenn man bedenkt, dass der Anteil der Russen auf der Krim nur etwa 60 Prozent beträgt und etwa 25 Prozent zur ukrainischen Minderheit gehören. Apropos Selbstbestimmungsrecht und Abstimmung: 1991 organisierte der tschetschenische Nationalist Dudajew ein Unabhängigkeitsreferendum. Bei einer Wahlbeteiligung von 72 Prozent sollen über 90 Prozent für die Unabhängigkeit von Russland gestimmt haben. Russland akzeptierte dieses Ergebnis komischerweise nicht, es folgten zwei blutige Kriege. Zudem hat die Duma 2013 ein Gesetz erlassen, das separatistische Aufrufe mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Selbstbestimmungsrecht als Einbahnstraße? Und was ist mit dem Budapester Memorandum von 1994, in dem Russland die Souveränität der Ukraine in den bestehenden Grenzen, also mit der Krim, garantierte? Das Recht des Stärkeren zählt offensichtlich mehr als Verträge. Für Schröder, der Putin auch schon als „lupenreinen Demokraten“ bezeichnet hat, wofür die derzeitigen Ereignisse in Moskau auch deutlich sprechen, gilt wohl der Satz: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.
Bernward Schmidt
Prutting