Zum Artikel „Minister will höhere Strafen“ über das Thema Mieten (Politikteil):
In dem letzten Satz des Artikels schreiben Sie: „Darüber hinaus werden Mieter nach Verkauf der Wohnung für zehn Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt“. Das gilt jedoch nur, wenn Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Wer sich dagegen eine Wohnung kauft, die bereits seit längerer Zeit eine Eigentumswohnung ist, kann selbstverständlich Eigenbedarf anmelden.
Bernhard Wittek
Bad Endorf