Die Lösung im Verkehrsrecht: Halterhaftung

von Redaktion

Zum Bericht „Änderung des Verkehrsrechts und der Bußgeldverordnung“ (Geld & Markt):

Dass ein neuer Verkehrsminister etwas Wind machen muss, gehört natürlich zum Geschäft. Erstaunlich ist nur, wie beharrlich alle diese Minister der vergangenen Jahre im Einklang mit den Autofahrerverbänden und sämtlichen Medien ein wesentliches Problem des deutschen Verkehrsrechts umschifft haben, um ja niemandem wehzutun. Ich meine die „Fahrerhaftung“.

Jeder Feuerwehrmann oder Sanitäter beispielsweise in der blockierten Rettungsgasse ist gezwungen, auszusteigen um den Rüpel am Steuer persönlich anzusehen oder gar zu fotografieren, um dann als Zeuge herhalten zu können. Jedes Foto der Geschwindigkeitsmessung muss so gut sein, dass der Fahrer darauf zu erkennen ist. Da sind uns zum Beispiel die Österreicher, die Schweizer, die Niederländer und die Briten ein schönes Stück voraus: Dort ist es ein Vergehen des Kfz-Halters, nicht zu wissen, wer gefahren ist – praktisch eine „Halterhaftung“.

Norbert März

Winhöring

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