Zum Artikel „Handy-Strahlen unbedenklich?“ (Abendausgabe):
Die meisten Parteien betonen derzeit, wie demokratisch sie doch im Gegensatz zu einer gewissen anderen Partei seien. Was den Ausbau der neuen 5G-Technologie betrifft, sind jedoch alle, mit Ausnahme der ÖDP, an Demokratie offensichtlich nicht interessiert. Zu 5G als neue Technologie gibt es naturgemäß noch keine Langzeitstudien, dennoch wird der Ausbau vorangetrieben – und die Bevölkerung bleibt größtenteils uninformiert. Ich sehe es jedenfalls als massive Verletzung meiner Grundrechte an, wenn gegen meinen Willen ein 5G-Masten vor meinem Haus aufgestellt wird und mich mit Mikrowellen-Strahlung beglückt, so, wie das bald alle hundert Meter geschehen könnte. Es gibt ausreichend Studien, die die Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk belegen. Sogar das Bundesamt für Strahlenschutz räumt ein, dass es mit 5G eine schädliche Wirkung auf Haut und Augen geben könnte. Da bin ich aber beruhigt, dass nur meine Haut und meine Augen betroffen sein werden. Ansonsten können die meisten wohl darauf verzichten, ein smartes 5G-Messgerät am Körper zu tragen, das die Aktivität ihres funkbedingten Gehirntumors misst und dann selbstständig im Internet die passende Chemotherapie bestellt. Warum reicht schnelles Internet durch ein gefahrloses Glasfaserkabel nicht aus? Ist unsere Gesundheit das Geld nicht wert?
Brigitte Lichtenau
Rosenheim
Der Bericht ist sehr oberflächlich. Zwar wird auf Tierversuche verwiesen, bei denen sehr starke Mikrowellenstrahlung nach einer relativ kurzen Zeit nicht zu Krebs führte, weshalb Mobilfunkstrahlung Unbedenklichkeit bescheinigt wird, ignoriert wird dabei jedoch, dass Mobilfunkbestrahlung eine diffuse Belastung darstellt und an den unterschiedlichen „Sollbruchstellen“ der Menschen gesundheitliche Beeinträchtigun-gen hervorruft, was einen eindeutigen Nachweis für die Ursache der Schädigungen erschwert. Wenn zum Beispiel Menschen über einen langen Zeitraum keinen gesunden Schlaf finden, wirkt sich dies auf Körper und Seele auf vielfältige Weise aus. Nicht erwähnt wurde im OVB-Artikel, dass Stiftung Warentest in seiner Bewertung die dringende Empfehlung ausspricht, dass Schutzmaßnahmen laut des Amtes für Strahlenschutz „besonders für Kinder wichtig“ seien.
Was ist nun Sache? „Kein Grund zur Sorge“ oder doch ein „Grund zur Sorge“?
Wenn es Kindern schaden kann, kann es dann Erwachsenen oder Embryos nicht schaden? Wo können sich dann werdende Mütter auf-halten, wenn überall bestrahlt wird? Gilt hier das viel zitierte Recht des Stärkeren? In einer der Studien fordern Wissenschaftler „die Annahme des geringsten Risikos… zum Schutz des Einzelnen und der öffentlichen Gesundheit“ – dies wird bei der ganzen Diskussion um die bereits vorhandene (und erst recht um die neue 5G-Bestrahlung) außer Acht gelassen.
Sebastian Hamberger
Söllhuben
Ich war wirklich entsetzt über diesen Artikel. Was ist mit den Hunderten Studien unabhängiger Wissenschaftler weltweit? Sie zeigen, dass Mobilfunkstrahlung Menschen, Tiere und Pflanzen schädigen kann. Dabei geht es nicht nur um eine mögliche Tumorerkrankung. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten der Schädigung, ganz abgesehen von Zehntausenden von Elektrosensiblen.
Dr. Dieter Bauer
Brannenburg