Zum Artikel „Minister will höhere Strafen“ (Politikteil):
In dem letzten Satz des Artikels steht geschrieben: „Darüber hinaus werden Mieter nach Verkauf der Wohnung für zehn Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt“. Das gilt jedoch nur, wenn Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Wer sich eine Wohnung kauft, die bereits seit längerer Zeit eine Eigentumswohnung ist, kann selbstverständlich auch Eigenbedarf anmelden.
Bernhard Wittek
Bad Endorf