Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Mieter keinen Ahorn auf dem Balkon wachsen lassen darf, laut Foto ein mehr als wohnungshoher Baum. Was ist an dem vor zwei Jahren ergangenen Urteil skurril? Doch höchstens, dass unsere Justiz sich mit Läche
Dieser Artikel (ID: 1172476) ist am 28.12.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).