Tiefschlag für die Menschenwürde

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, setzt nach der Urteilsverkündung zum Sterbehilfe-Verbot sein Richterbarett auf. Laut dem Urteil ist das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Foto dpa

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, setzt nach der Urteilsverkündung zum Sterbehilfe-Verbot sein Richterbarett auf. Laut dem Urteil ist das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Foto dpa

Zum Bericht „Karlsruhe erlaubt Sterbehilfe“ und zum Kommentar „Entscheidung für die Menschenwürde“ (Politikteil):

Natürlich ist es ein großes Elend, was Schwerstkranke oft erdulden müssen. Und natürlich bringt der medizinische Fortschritt dieses Dilemma mit sich: Dem Sterben seinen Lauf zu lassen

Donnerstag, 9. April 2026

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