Zur Berichterstattung zu den Kommunalwahlen (überregionaler Teil):
Der Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt vor, dass Wahlen geheim sein müssen. Als ich die Unterlagen für die Briefwahl erhielt, fragte ich mich, ob diese wirklich diesen Bestimmungen entsprechen. Auf einem beiliegenden Schreiben
Dieser Artikel (ID: 1232782) ist am 04.04.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 11), Wasserburger Zeitung (Seite 11), Mangfall-Bote (Seite 11), Chiemgau-Zeitung (Seite 11), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 11), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 11), Neumarkter Anzeiger (Seite 11).