Zum Bericht „Digitale Schule“ (Bayern):
Der Artikel unterschlägt einen wesentlichen Aspekt bei der Nutzung von Microsoft Teams. Microsoft unterliegt als US-amerikanisches Unternehmen dem „Patriots Act“ von 2001, demzufolge US-Unternehmen personenbezogene Daten auf Verlangen von US-Behörden herausgeben müssen. Dieses Gesetz wurde unter US-Präsident Trump durch den „Cloud Act“ ergänzt, sodass zum Beispiel die NSA auch Daten von Microsoft-Servern im Ausland zur Verfügung gestellt werden müssen. Das wiederum ist nicht DSGVO-konform! US-Unternehmen können nicht gleichzeitig zwei sich widersprechende Normen erfüllen.
Hans Winhart
Ostermünchen