Wiedervereinigung mit einem herben Verlust verbunden

von Redaktion

Zur Berichterstattung über „30 Jahre Wiedervereinigung“ (Politik/Lokalteil):

Mit innerer Anteilnahme habe ich die Berichte in den Medien − vor allem im OVB − über die Wiedervereinigung vor 30 Jahren aufgenommen. Denn auch ich freue mich sehr über die glückliche Wiedervereinigung dieser beiden Teile unseres Volkes − dazu auf friedlichem Wege!

Nur vermisse ich leider jeden Hinweis auf den damit verbundenen Verlust eines Viertels unseres Landes im Osten. Dieser Forderung nach der endgültigen Abtrennung Ostdeutschlands musste unsere Regierung damals nachkommen, um wenigstens die Vereinigung der BRD mit der DDR zu erreichen; doch bedeutete dies eine herbe Enttäuschung vor allem für alle Heimatvertriebenen. Denn diese Lösung widersprach dem internationalen Völkerrecht, wonach eine Regierung nur dann ein Gebiet abtreten darf, wenn vorher die betroffenen Bewohner zugestimmt haben! Noch 1975 hatte das oberste deutsche Gericht diese Ostgebiete als zu Deutschland in den Grenzen von 1937 gehörig beurteilt.

Nach der − notgedrungenen − Zustimmung 1990 im Bundestag war der stehende Beifall mit lebhaftem Händeklatschen der Abgeordneten völlig unangebracht, auch angesichts der neun heimatvertriebenen Abgeordneten aus den Fraktionen. Diese blieben damals bewusst sitzen, tief enttäuscht über die endgültige Preisgabe nicht nur des Hab und Gutes von Millionen Deutschen, sondern sogar ihrer geliebten Heimat! Sollte dieses Opfer auch heute nach 30 Jahren nicht einmal ein Wort wert sein?

Paul A. Rohkst

Kolbermoor

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