Infektionsschutzgesetz: Pro und Contra

von Redaktion

Zur Berichterstattung über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (Politik):

Es ist interessant zu sehen, wie sehr sich die Politiker den Erfolg der identischen oder zumindest sehr ähnlichen Maßnahmen in den Ländern, die gerne für Schreckensszenarien verwendet werden (wie Italien Frankreich oder Spanien), zu Herzen genommen haben, um diese nun auch rechtssicher zu verankern.

Wo bleibt eine Strategie, eine Planung, die zielgerichtet die Situation in der medizinischen Versorgung verbessert? Die Zahl der positiv getesteten Personen interessiert mich schon lange nicht mehr, da ein direkter Bezug zu der Be-/Überlastung der Krankenhäuser nicht erkennbar ist. Ich begrüße ausdrücklich die sachliche und emotionsfreie Berichterstattung im OVB zur aktuellen Lage der Kliniken in der Region: Bitte, behalten Sie dies bei! Denn die kommunizierten Zahlen sind für uns relevant und führen freiwillig eher zu Verhaltensänderungen als ein Postulieren des Zusammenbruchs des gesamten Gesundheitssystems.

Bemerkenswert ist auch, mit welcher Vehemenz das Gesetz durchgedrückt wurde. Ich würde mir wünschen, dass ein Gesetz zu einem deutlich besseren Mindestlohn für Pflege- und Sozialberufe mit gleicher Energie durchgedrückt würde.

Als wäre dies noch nicht genug, erfolgt nun seitens von Frau Merkel mit dem Vorschlag, nur noch eine Person treffen zu dürfen, der Frontalangriff auf das Innerste einer Sozialgemeinschaft: die Familie beziehungsweise Lebenspartnerschaft und dem engsten Freundeskreis. Also auf diejenigen, die einen in den schwärzesten Zeiten Stütze, Trost, Hoffnung und Mut geben. In solchen Zeiten wird keine Frau Merkel, kein Herr Söder und kein Herr Lauterbach einen in den Arm nehmen und tröstende Worte spenden. Eine Entscheidung zwischen Kindern, engsten Familienangehörigen oder engsten Freunden alleine nur in Erwägung zu ziehen, ist – um im Vokabular von Frau Merkel zu bleiben – inakzeptabel.

Raimund Mann

Bad Aibling

Bereits die am 27. März vom Bundestag beschlossene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gab Gesundheitsminister Spahn Sonderrechte, die meines Erachtens damals schon eine unzulässige Ermächtigung der Regierung darstellten und dem einen oder anderen einen Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 nahe legen dürfte. Die durch den Feststellungsbeschluss ausgelöste Ermächtigung des Gesundheitsministers wird fast einhellig, nicht nur von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages, für verfassungswidrig gehalten. Die Rechtsgrundlage weist eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten auf und ist daher unverzüglich aufzuheben.

Im Zuge der „Corona-Krise“ wurden demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und andere Grundrechte verletzt, teilweise ganz außer Kraft gesetzt, beziehungsweise dauerhaft eingeschränkt. Dies bedeutet einen eklatanten Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Gesetzgebung muss durch den Bundestag erfolgen, aber scheinbar hat der deutsche Gesetzgeber die Kontrolle über die Bewältigung der Krise weitgehend aus der Hand gegeben und sich damit selbst entmachtet. Mir scheint, als hätte die Bundesregierung kurzerhand ein „Corona-Sonderrechtsregime“ installiert und am 18. November im Eilverfahren die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchgedrückt. Dieses nun von CDU, SPD und Grünen beschlossene Gesetz führt zu weiteren massiven Grundrechtseinschränkungen, die sowohl in der Gesellschaft als auch parlamentarisch diskutiert hätten werden müssen. Das entspricht einer Demontage des Deutschen Parlamentarismus und hat aus meiner Sicht nichts mehr mit Demokratie zu tun, das Grundgesetz wird mit Füßen getreten. Niemand hat die Pflicht zu gehorchen, alle Menschen sollten für ihre Rechte auf- und einstehen.

Lisa Heiß

Haag

Die Bevölkerung erwartet zu Recht eine eingehende Befassung der gesetzgebenden Organe mit Gesetzesvorlagen, insbesondere mit Gesetzen, die Grundrechtseinschränkungen beinhalten. Wenn aber, wie nun geschehen, eine Änderung des dafür grundlegenden Gesetzes innerhalb weniger Tage den Bundestag und den Bundesrat passiert und noch am gleichen Tag vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird, hat das schon ein „Geschmäckle“. Zudem stößt auf, dass nun im Nachhinein das monatelange Vorgehen der Regierenden durch ein Gesetz „geheilt“ werden soll.

Damit tritt zurück, dass Teile des neuen Gesetzes in die richtige Richtung gehen. Sowohl der Pandemie-Hintergrund als auch die spezielle deutsche Erfahrung mit Machttransfers zwischen Parlament und Exekutive hätten ratsam erscheinen lassen, tiefer zu beraten und oppositionelle Gruppen einzubeziehen.

So aber bleiben Einwände der Opposition der Diskussion außerhalb des Parlaments vorbehalten. Es wurde eine Chance vertan, die Vertrauensbasis in der Bevölkerung auszubauen. Nur gut, dass die sonst so kreativen Erfinder von Gesetzestiteln diesmal nicht zum „Guten Pandemiegesetz“ gegriffen haben.

Norbert Vogel

Schechen

Es ist zu begrüßen, dass sich die Regierung zum Schutz der Volksgesundheit und Ansteckungsgefahr durchgerungen hat, jetzt in der Corona-Krise ein Gesetz mit klaren Linien zu schaffen. Ein straffälliges Verhalten kann nun schneller geahndet werden.

Leider gibt es Gruppen, die nicht begriffen haben, wie schnell sich das Coronavirus bei leichtsinnigem Verhalten zu einer Volksseuche ausbreiten kann. Daher ist es mir unverständlich, wie immer wieder Demonstrationen von verantwortungslosen Anführern zustande kommen, unter dem Vorwand der persönlichen Einschränkungen, die wir jetzt hinnehmen müssen. Sie demonstrieren, weil dieses Gesetz ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz der persönlichen Freiheit verstößt.

Diesen Machern geht es nicht um die Gesundheit der Bürger, vielmehr wollen sie durch verdrehte Auslegung des Grundgesetzes die Bürger aufwiegeln, um Unfrieden zu stiften. Damit sie ihre rechtsradikalen, verfassungsfeindlichen Ideen durchsetzen können. Ich finde mich durch die zur Bekämpfung eingeleiteten Maßnahmen nicht meiner Freiheit beraubt. Sondern ich bemühe mich, zu einem verantwortungsbewussten Miteinander in unserem Volk beizutragen.

Besonders bestürzt hat mich der OVB-Bericht vom 20. November, dass eine kleine rechtsradikale Gruppe von Abgeordneten Randalierer in den Bundestag eingeschleust haben, die sich dort entgegen allen demokratiekritischen Verhaltensregeln abscheulich benommen haben. Es ist beschämend für unser Volk, dass bei Wahlen solche Gruppen Anhänger finden.

Das Gesetz, mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 zu vergleichen, ist ein Hohn für die Opfer des Nationalsozialismus. 1933 wurden gleich nach der Gesetzesverabschiedung Konzentrationslager aufgebaut und demokratischer Widerstand weggesperrt.

Josef Fenninger senior

Weibhausen

Thanksgiving-Feiern mit 60 Personen sind nach Paragraf 13 Abs. 3, für Amerikaner in Garmisch erlaubt? Und uns wird ein neues Infektionsschutzgesetz Paragraf 28a verpasst! Haben wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft oder brauchen wir uns nur den passenden Paragrafen raussuchen? Für uns ist die Gastronomie geschlossen, auch für Weihnachtsfeiern im kleinen Kreis. Mir fehlt hierzu jegliches Verständnis.

Josef Hoibl

Bad Aibling

Endlich ist es soweit! Die Pandemie ist wie durch ein Wunder vorbei. Fast alle sind geimpft. Impfgegner und Verschwörungstheoretiker sind in „Quarantäne-Umerziehungslagern“ untergebracht. Das Parlament ist abgeschafft, ebenso die Demokratie und die Verfassung! Durch überbordende Schulden und schleichende Geldentwertung ist das Sparvermögen der Bevölkerung nahezu auf null geschrumpft. Die Regierung erlässt eine Notverordnung nach der anderen.

Der Maulkorb (Maske) ist selbstverständlich bei jedem – immer und überall – strafbewehrte Pflicht. Der Sozialstaat existiert kaum noch, Armenspeisungen sind die Regel. Und Großkonzerne werden gebeten, Lebensmittel zu spenden, dafür zahlen sie gar keine Steuern mehr. Aber wir Bürger sind froh, nicht mehr in Angst vor einem Virus leben zu müssen, werden wir doch jetzt durch Überwachung geschützt.

Schöne neue Welt! Oder: Wehret den Anfängen? Hoffentlich wird es wirklich nicht so schlimm, wie es jetzt schon ist! Und ja, es könnte jedem besser gehen. Muss es aber nicht!

Karl Gerhard Valentin

Schloßberg

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