Eine Neuordnung mit Sprengkraft

von Redaktion

Zum Beitrag „Maßgeschneiderte Lösungen suchen“ (Interview mit Christine Degenhart im Regionalteil):

Am 1. Februar erfolgte eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung. Der Gesetzgeber zieht sich damit erneut aus der Verantwortung für guten Städtebau und menschen- und familiengerechten Wohnungsbau zurück und gibt den ungeliebten „Schwarzen Peter“ an die Kommunen ab. Im Innenstadtbereich, in Kern-Gewerbe- und Mischgebieten mag die Neuregelung sinnvoll sein. Bei Neubaugebieten werden in der Regel Bebauungspläne erstellt, die die Schwachstellen der BayBO ausgleichen können. Problematisch wird es in „gewachsenen Wohnvierteln“, meist aus den Jahren 1920 bis 2000 mit großen Grundstücken und geringer Wohnungszahl, wie sie in Rosenheim häufig anzutreffen sind. Eine Nachverdichtung mit Augenmaß ist in diesen Bereichen durchaus wünschenswert, jedoch in den meisten Fällen nicht zu den Bedingungen der neuen BayBO. Ich wohne in Rosenheim im Stadtteil Küpferling im Erdgeschoss eines dreigeschossigen Gebäudes. Die Nachbargebäude jenseits der Erschließungsstraße haben etwa gleiche Höhe. Die Straße ist neun Meter breit, die Abstände der Häuser zur Straße betragen jeweils fünf Meter. Der Gesamtabstand beträgt also 19 Meter. Dennoch wird die Sonneneinstrahlung durch die südliche Nachbarbebauung in den Wintermonaten eingeschränkt. Nun stelle man sich vor, zwischen mir und meinem Nachbargebäude bestünde nur die nun zulässige Abstandsfläche von acht Metern. Ob unter diesen Voraussetzungen noch eine ausreichende Besonnung für ein gesundes Wohnklima erreicht werden könnte, möchte ich bezweifeln. Von der Stadt Rosenheim war bislang weder seitens des Bauamts, noch seitens des Rats der Stadt hierzu etwas zu hören. Frau Degenhart wäre sicher in der Lage, die Gremien hierzu fachkundig zu beraten. Damit könnte bereits im Vorfeld viel Ärger, Frust und Politikverdrossenheit verhindert werden!

Fritz Karl Götz

Rosenheim

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