Zum Artikel „Nach Rodung an Töginger Straße in Mühldorf: Grüne fordern Baumschutzverordnung“ und zu „Zwischen Nachverdichtung und Naturschutz“ (Leserbrief von Franz Xaver Reichenberger):
Ich kenne weder die Örtlichkeit, noch die Nachbarn, noch Herrn Reichenberger. Trotzdem muss ich mich von Herrn Reichenberger öffentlich diffamieren lassen – nur weil ich alte Bäume und auch Baumschutzverordnungen für wichtig halte?! Er schreibt von Grünen/Bündnis 90 und Sympathisanten als Feindbild und outet sich selbst als Sympathisant, indem er die Örtlichkeit als Kleinod bezeichnet?! Was meint er mit Enteignung? Die Preise für Privatgrundstücke sind immens unterschiedlich: Land- und forstwirtschaftlicher Grund haben den geringsten Wert, Bauerwartungsland einen höheren, den höchsten Bauland wegen der höchstmöglichen Selbstverwirklichung. Aber auch dieses unterliegt der Bauverordnung, Gesetzen, Verpflichtung des Eigentums und der Abhängigkeit von Baubehörden. Eine Baumschutzverordnung (meines Wissens schon in den 80er- Jahren für Mühldorf beantragt und abgelehnt) ist nichts anderes als eine Vorabprüfung, wie dies alles unter einen Hut gebracht werden kann. Was versteht er unter Flächenversiegelung? Die Flächenversiegelung ist doch bei einer Nachverdichtung nicht anders als bei einem Neubaugebiet. Nachverdichtung ist zwar besser, als immer neue Gebiete auszuweisen – aber nicht um jeden Preis.
Horst Tidhalm
Waldkraiburg
Rigoros wurden mitten in der Stadt radikal Tatsachen geschaffen. Hauruck-Komplettrodung, Abriss der Stadtvilla, garniert mit komplettem Parkverbot, Abrissbeginn ohne Vorwarnung für parkende Autobesitzer am Tag nach der Ablehnung der Bauvoranfrage. Ein höchst diskutables Vorgehen des Bauträgers. „Gewinnmaximierung durch Maximalverdichtung“: Ist an milderen Optionen wirklich zu wenig verdient? Es gibt aber zwei weitere Parteien: die Stadt Mühldorf und den Anna-Hospiz-Verein. Bürgermeister Hetzl lavierte sich in der Bauausschusssitzung um eine angeblich sinnlose Baumschutzverordnung herum, weil der Bauträger noch nicht einmal bestehende Vorgaben eingehalten habe…aha?! Also dann besser gar keine Regeln? Die Stadt Mühldorf hat es versäumt, frühzeitig eine verbindliche Satzung zu verankern. Dafür ist jetzt höchste Zeit, auch falls sich die Stadt damit selbst enge Grenzen bei zukünftigen Baumfällaktionen auferlegt, aber genau das wäre nur gerecht! 100 Prozent Zustimmung zum offenen Brief der Grünen Stadträte! Unbenommen seines immens wichtigen Wirkens ist die Rolle des Anna-Hospizvereins in dieser Sache sehr unglücklich. Die vormalige Besitzerin hat dem Verein Grundstück und „Privatwald“ vererbt. Die ganze Nachbarschaft kannte ihren Wunsch bezüglich Erhalt von Haus und Grund (beispielsweise eine Palliativinsel mit eigenem Park). Dies müsste doch aus Vorgesprächen, die in solchen Fällen eigentlich geführt werden, auch dem Erben bekannt gewesen sein. Der Verein braucht jeden Euro, klar. Rechtfertigt das ein Bieterverfahren und ein komplettes Desinteresse, was weiter mit dem Erbe geschieht? Fraglich, ob sich der Verein damit einen Gefallen getan hat.
Manuela Neumeier
Polling