Zu „Die Hilfen mutieren genauso schnell wie das Virus“ (Regionalteil):
Ihr Artikel vermittelt mir einem völlig neuen Blick auf die armen, unter der Last der Corona-Hilfsanträge stöhnenden Steuerberater. Bisher habe ich sie neben den Online-Versandgiganten für die Gewinner der Corona-Krise gehalten. Während viele Solo-Selbständige, Künstler, Einzelhändler, Gastronomen und andere Dienstleister im Quasi-Berufsverbot feststecken, kann sich der Steuerberater als „prüfender Dritter“ mit jedem bearbeiteten Corona-Antragsverfahren oder auch nur der Prüfung der Ansprüche sein Stück vom Förderungskuchen sichern.
Gerade bei kleineren Förderbeträgen schlägt die Gebührenrechnung des Steuerberaters mit Stundensätzen um die 100 Euro spürbar zu Buche, denn diese Gebühren sind bei November- und Dezemberhilfe nicht anrechenbar, gehen also voll zu Lasten des Förderungsempfängers. Schön, wenn man es in der erwähnten Steuerkanzlei aus „moralischen Gründen“ in Härtefällen nicht übers Herz bringt, den vollen Stundensatz zu berechnen, aber damit dürften sie eher die Ausnahme darstellen. Jedenfalls scheint mir derart honorierte Mehrarbeit in den Steuerkanzleien kein Grund zur Klage und dochdeutlich erstrebenswerter als keine Chance auf Arbeit und Einkommen und endloses Warten auf die Fördermittel.
Dr. Johann Wierer
Haag