Zugang zur Wohnung schwer zu erzwingen

von Redaktion

Zum Bericht „Wann darf der Vermieter in die Wohnung?“ (Geld & Markt):

Als Vermieter kann ich folgendes sagen: Sie kommen in Deutschland in Ihre Mietwohnung nur, wenn Sie der Mieter reinlässt. Diese Erfahrungen durfte ich leider schon machen.

Wer eine Wohnung vermieten will, muss diese vorzeigen können. Der Autor dieses Artikels sollte nachdenken: Wie soll ich denn den Zugang erzwingen? Mit der Polizei? Mit einer Bescheinigung vom Gericht? Weiß der Autor, wie lange so etwas dauert? Was macht ein Vermieter, wenn ihm der Mieter einen Besichtigungstermin am 31. Dezember zwischen 15 und 16 Uhr anbietet? Und dass ein Landgericht ein Urteil eines Amtsgerichts aufhebt, zeigt, dass unsere Rechtsprechung auch nicht so „dolle“ ist.

Ich durfte zwei Verhandlungen in Mietsachen erleben, die im Vorfeld durch den Mietvertrag eindeutig geregelt waren. Die Urteile lassen mich doch stark an unseren Richtern zweifel. Deutsche Justiz und offenes Meer: Du bist in Gottes Hand. So etwas gibt es auch nur in Deutschland, dass man in sein eigenes Eigentum nicht rein darf. Ich bin froh, dass ich als Besitzer in einem Zweifamilienhaus wohne.

Bodo Schulz

Oberaudorf

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