Zur Berichterstattung über das geplante Anti-Hass-Gesetz (Politikteil):
Hass und Hetze sind zwei Worte, die in letzter Zeit nahezu inflationär von den Politikern und den Medien benutzt werden. Bei Bundespräsident Steinmeier liegt ein Gesetz gegen Hass und Hetze zur Unterschrift bereit. Es wird aber wegen rechtlicher Bedenken bisher zurückgehalten. Internetseiten werden gesperrt oder gelöscht, weil sie Hass und Hetze enthalten. Doch wer definiert Hass und wer definiert Hetze, sodass es bei einem Gerichtsverfahren Bestand hat? Gibt es einen Unterschied in der Bewertung zwischen Politikern und normalen Menschen? Können feststehende Parameter und Begrifflichkeiten dazu zweifelsfrei abgerufen werden? In dem Zusammenhang kommt dann die freie Meinungsäußerung ins Spiel.
Unterliegen die Begriffe Hass und Hetze eventuell auch dem Zeitgeist? In den einschlägigen Talkshows und Medien werden diese Fragen bisher nicht diskutiert.
Franz Smeets
Bruckmühl