Zur Berichterstattung über den Mordprozess gegen einen 21-jährigen Syrer in Dresden (Politikteil):
Wie aus den Medienberichten hervorgeht, steht in Dresden derzeit ein 21-Jähriger Syrer vor Gericht, der 2015 als Flüchtling bei uns aufgenommen wurde. Er hat laut Anklage zwei männliche Touristen für ein homosexuelles Paar gehalten und diese „Sünde“ mit dem Tode bestraft – ein Mann wurde getötet, der andere schwer verletzt.
Der Täter sagt nun, er lehne dass irdische Gericht ab, das nicht zu bewerten habe, was er aus göttlicher Sicht getan hat. In diesem Zusammenhang berufe er sich auf einen Vers im Koran, den er nicht näher genannt hat. Es ist erschreckend wie teilweise die Radikalisierung des Islamischen Staates zunimmt, und sich IS-Anhänger das Recht anmaßen, „Ungläubige“ (Andersgläubige) im Namen Allahs töten zu dürfen. Wir leben in einem freien Rechtsstaat, wofür wir besonders dankbar sind.
Straftaten und Verbrechen werden von weltlichen Gerichten abgeurteilt, die nach Recht und Ordnung urteilen und den Vollzug ausführen. Daher ist in unserer Gesellschaft kein Platz für jene, die dies nicht akzeptieren und sich auf Allahs Weisungen berufen.
Von unserem Staat wurde viel geleistet, als in der Mitte des vergangenen Jahrzehnts viele Flüchtlinge vor der Grenze standen und aufgenommen werden mussten. Aber das Beispiel in Dresden zeigt: Manche versuchen unsere Rechtsordnung ins Wanken zu bringen.
Was dazu führt, dass derartige „Rechtsbrecher“ versuchen, Unfrieden zu stiften, wobei die friedlichen Zuwanderer aus den Kriegsgebieten, die sich bemühen nach Recht und Ordnung zu leben und zu arbeiten, in ein falsches Licht gestellt werden. Daher ist es für unsere Gerichte in der Bundesrepublik bestimmt keine leichte Aufgabe so zu urteilen, dass solchen Hasspredigern das Handwerk gelegt wird, und diese hinter Gittern verschwinden oder in ihr Land zurückgeführt werden.
Josef Fenninger
Weibhausen