Keine inhaltliche Auseinandersetzung

von Redaktion

Zum Bericht „Typisch Bayern“ (Kulturteil):

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einmal als verlängerter Arm der Exekutive (Staatsregierung) wahrgenommen wird. Die hanebüchene Begründung des Urteils lässt Schlimmes befürchten. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit den gravierenden verfassungsrechtlichen Fragen findet nicht statt. Vielmehr wiederholt das Gericht die Argumentation der Regierung, ohne auf die gegenteiligen, schwerwiegenden Argumente überhaupt näher einzugehen. Quo vadis Bayern?

Martin Stemberger

Rosenheim

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