Zum Bericht „Bayerisch-barocker Handel“ (Bayernteil);
Im letzten Teil des Berichtes zur Miesbacher Sparkassenaffäre heißt es: Kreidls Anwalt Klaus Leipold sprach vor dem Bundesgerichtshof von einem „bayerisch-barocken, üblichen, gewohnheitsmäßigem Handel“. Interessant, so kann man Vorteilsnahme im Amt auch auslegen. Unter Umständen hätte es ein Ministerpräsident Bayerns, der von 1978 bis 1988 in München residierte, auch so gesehen. Hauptsache: christlich und sozial. Entweder haben die Richter diesen Advokaten – falls juristisch möglich – des Platzes verwiesen – oder sich die Ausführungen, womöglich auf Kosten der Steuerzahler, amüsiert angehört. In Abwandlung eines Satzes von Heinrich Heine fällt mir ein: Denk ich an Bayern in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht.
Michael Nobis
Edling