Klare Gesetze für den Sonderzahlungs-Sumpf

von Redaktion

Zur Berichterstattung über nicht angemeldete Sonderzahlungen und Einnahmen von Politikern (Politikteil):

Schon wieder stehen Politiker, ja sogar eine Kanzlerkandidatin, im Rampenlicht der der Öffentlichkeit. So vergaß die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock dem Deutschen Bundestag ihre Sonderzahlung in Höhe von 25220,28 Euro zu melden.

Und Herr Özdemir hatte eine „Gedächtnisschwäche“ über 20580 Euro. Sogar Herr Lauterbach erinnert sich plötzlich wieder an 17850 Euro, die er für seine Vorträge erhielt und nicht angab.

Sogleich wird dieser Betrag von Herrn Lauterbach nach Indien gespendet. Ein Schelm, der böses denkt, ob diese an Gedächtnisschwäche leidenden Politiker diese „Sonderzahlungen beziehungsweise Einnahmen“ auch dem Finanzamt mitteilten?

Steuerpflichtige, zu denen auch die Politiker zählen, machen sich steuerrechtlich strafbar, wenn sie dem Finanzamt ihre Einkünfte verschweigen. Bis zur Wahl im September ist noch eine lange Zeit und ich bin gespannt, welche Leichen bis dahin noch aus den Parteienkellern zum Vorschein kommen.

Arbeiter, Angestellter, Beamter, Rentner oder Pensionist, die eine Sonderzahlung auf dem Gehaltszettel stehen haben, ärgern sich jedes Mal, wenn sogleich ein gewisser Steuerbetrag von der „Geldzuwendung“ abgezogen wird. Ihnen wird vom Steuergesetz die Möglichkeit eines „Vergessens“ überhaupt nicht eingeräumt, denn neuerdings werden die Beträge automatisch von den Gehalts-, Lohn- und Pensionszahlenden Kassen an das Finanzamt per Datenaustausch gemeldet. Ist ein „Datenaustausch“ auch bei Politikern vorgesehen?

Es wird höchste Zeit, dass man durch konkrete Gesetze in diesen Parteiensumpf eine klare Linie hineinbringt. Dann wird auch das Ansehen von Politikern wieder einen hohen, angesehenen Stellenwert erlangen.

Adelbert Schömer

Rosenheim

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