Das Versagen von MDK und FQA

von Redaktion

Zum Bericht „Skandal-Heim droht Kündigung“ (Bayernteil):

Die schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Betreiber der Seniorenresidenz Schliersee sind endlich offiziell benannt. Das Kündigungsschreiben der ARGE muss alle verstummen lassen, die seit Jahren behaupten, alles sei in Ordnung. Leider wird von der ARGE die lange Zeit des Nichtstuns damit entschuldigt, eine Kündigung sei nur das allerletzte Mittel aller möglichen Maßnahmen.

Durch den „Trick“ des Betreiberwechsels gelang es, die Mängel auf Null zu „reseten“, ohne diese zu beseitigen. Schon beim ersten Betreiber wäre eine Kündigung des Versorgungsvertrages durch die ARGE erforderlich gewesen, wie es klar und verständlich im § 74 des SGB XI geregelt ist. Im Fall Schliersee sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (SGB XI, &115, Abs. 3). Bei Feststellung schwerwiegender, kurzfristig nicht behebbarer Mängel sind die Pflegekassen verpflichtet, auf Antrag eine andere geeignete Pflegeeinrichtung zu vermitteln, welche die Pflege, Versorgung und Betreuung nahtlos übernimmt (SGB XI, § 115, Abs. 4). Der Träger der Pflegeeinrichtung haftet gegenüber den betroffenen Pflegebedürftigen (SGB XI, § 115, Abs. 6). Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verpflichtet sich der Betreiber zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen. Bei Nichtleistung kann der Verbraucher bis zu sechs Monate rückwirkend eine Kürzung des vereinbarten Entgelts verlangen (WBVG, § 10). Die Staatsanwaltschaft hätte längst tätig werden müssen. Sie ist verpflichtet, bei Straftaten wie Körperverletzung einzuschreiten. Die Verantwortlichen des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) haben unentschuldbar versagt.

Mit Versicherungsbeiträgen dürfen keine Straftaten finanziert werden.

Ulrich Brenner

Rosenheim

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